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Meldung Nr: RUS-CERT-32

[iPatente] I-Patente auch weiterhin nicht zulässig (UPDATE)
(2000-11-22 12:57:16+00)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/data/jk-22.11.00-003/

Auf der Konferenz zur Überarbeitung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), wurde beschlossen, die Regelungen zur Patentierbarkeit von Software nicht zu ändern.

Der Heise Newsticker meldet, daß auf der Konferenz zur Überarbeitung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), die derzeit in München tagt, beschlossen wurde, Artikel 52, Absätze 2 und 3 des EPÜ, die regeln, daß Computerprogramme als solche nicht patentierbar sind, nicht geändert wird.

Dies kann als Erfolg der Petition für ein Europa ohne Softwarepatente gewertet werden. Wie allerdings die, nach Angaben des FFII, illegal erteilten I-Patente des Europäischen Patentamtes in Zukunft zu beurteilen sind, ist noch nicht ganz klar, wenngleich man hoffentlich davon ausgehen kann, daß sich, ob der unveränderten Rechtslage, auch die Rechtsprechung nicht wesentlich ändern wird und die erteilten, oft merkwürdigen Patente auch weiterhin nicht die freie Softwareentwicklung behindern.

Gewonnen haben die Gegner von Softwarepatenten damit aber nur eine Schlacht, den Krieg noch nicht. Dieser Beschluß ist zwar ein wichtiger Meilenstein und hätte, wäre er anders ausgefallen, eine Vorentscheidung für die Befürworter bringen können, die Gefahr der Einführung von Softwarepatenten ist damit aber noch nicht gebannt. Nun bietet sich aber die Chance, daß die Sondierung der EU-Kommission zum Thema der I-Patente und die damit verbundenen öffentliche Aufforderung Statements abzugeben so durchgeführt werden kann, daß alle betroffenen Kreise, sowohl Befürworter als auch Gegner, Gehör finden und bei der endgültigen Entscheidung durch das Europäische Parlament und die Kommission berücksichtigt werden.

Weitere Veröffentlichungen zu diesem Beschluß:

(og)

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