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Meldung Nr: RUS-CERT-1117

[iPatente] EU-Parlament entscheidet am 24. September über die Legalisierung von Softwarepatenten
(2003-08-30 01:59:40.016843+00)

Quelle: http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?PUBREF=-//EP//TEXT+PRESS+BR-20030901-S+0+DOC+XML+V0//DE&LEVEL=2&NAV=S#SECTION1

Nach europaweiten Protesten von Gegnern wurde die Entscheidung des Europäischen Parlamentes über den Richtlinienvorschlag des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt zum "einheitlichen Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen" vom kommenden Montag (2003-09-01) auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die kontrovers geführte Diskussion um Softwarepatente hat starken Widerstand in der IT-Branche gegen ihre Einführung hervorgerufen, da bereits viele Patente auf Trivialitäten erteilt wurden und deren Rechtsgültigkeit massive negative Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit dieses Wirtschaftszweiges befürchten läßt. Auch die Entwicklung freier und quelloffener Software, auf der die meisten IT-Sicherheitslösungen basieren, wird durch solcherlei Patente erschwert und birgt neue Risiken für Entwickler und Betreiber.

Schon seit mehreren Jahren werden in Fachkreisen die Bestrebungen, Softwarepatente (oft auch als Logik- oder informationelle Patente bezeichnet) einzuführen, sehr kritisch begleitet. Ungeachtet der Innovationshemmenden Auswirkungen, die Softwarepatente in den USA ganz offensichtlich haben, will die Europäische Komission und der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europäischen Parlamentes die Einführung der Patentierbarkeit von Computerprogrammen, Algorithmen und Geschäftsideen in noch umfassenderer Weise als in den USA nun auch in Europa durchsetzen. Nachdem ein Vorstoß im Rahmen der Überarbeitung der Europäischen Patentübereinkommens gescheitert war, sollte nun eine Abstimmung darüber am 1. September im europäischen Parlament stattfinden.

Eine internationale Gruppe von Wirtschaftswissenschafltern zehn verschiedener Hochschulen legte in einem offenen Brief ihre Besorgnis über die in den Vorlagen fehlenden Untersuchungen zu den Auswirkungen einer Einführung auf die europäische Wirtschaft dar.
Nachdem der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur zum Protest gegen die Einführung von Softwarepatenten aufgerufen hatten und ein mittelständisches Unternehmen sowie Attac offene Briefe an das EP richteten, in denen die Einführung abgelehnt wird, wurde die Abstimmung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

In einer Studie des Massachusetts Institiute of Technology (MIT) wurden schon im Jahr 2000 die negativen Auswirkungen von den in den 1980er Jahren in USA eingeführten Softwarepatenten auf die Innovationsfähigkeit der IT-Branche festgestellt. Daneben wurde die starke Nutzung von solcherlei Patenten zur Marktkontolle herausgehoben. Große Firmen nutzen Patente - teilweise auf triviale Verfahren - nicht, um neue, innovative Produkte zu entwickeln, sondern als Druckmittel gegen Mitbewerber. Konkurrenzfirmen können bei Bedarf mit Klagen auf Patentverletzung daran gehindert werden, ihre Produkte zu vermarkten.

Auch die nichtproduktive kommerzielle Verwertung solcher Patente ist verbreitet. Manche Firmen entwickeln aus dem patentierten Verfahren kein Produkt sondern warten, bis sich andere Firmen mit Produkten am Markt etabliert haben und versuchen diese dann auf Patentverletzung zu verklagen. So entsteht ein schier undurchdringlicher Verhau erteilter Softwarepatente deren Anspruchsbereich meist bewusst so schwammig formuliert ist, daß er oft auf neue Verfahren, für die er ursprünglich nicht gedacht war, ausgedehnt werden kann.

Ein Paradebeispiel für eine solchermaßen "modernisierte" Deutung eines Patentes in den USA war im Jahr 2000 der Versuch der Firma British Telecom Anspruch auf Hyperlinks zu erheben. Glücklicherweise konnte nachgeweisen werden, daß Hyperlinks schon vor der Patentanmeldung im Rahmen des Xanadu-Projektes verwendet worden waren und das Patent damit nichtig war.

Dieser Fall zeigt neben den Gefahren, die durch die Patentierung von technisch wenig spezifizierten Verfahren entstehen, auch das grundsätzliche Problem des Patentwesens: nicht der Patentinhaber muß im Falle eines Patentprozesses nachweisen, daß vor ihm niemand die patentierte Technologie eingesetzt hat, sondern der der Patentverletzung Angeklagte.

Die Erlangung eines nach dem Gesetz (EPÜ, Art 52) derzeit nicht zulässigen Patentes ist in Europa derzeit offenbar nicht sehr schwer, formuliert man den Anspruch nur undurchsichtig genug. Wenn man sich die vom europäischen Patentamt illegal erteilten (nach Abgaben des FFII) rund 30.000 Softwarepatente ansieht, ist es nicht verwunderlich, daß man zu der Einschätzung gelangen kann, daß der eine oder andere Beamte, der die Erfindungen zu bewerten hatte, wohl überfordert war. Man war offenbar nicht in der Lage festzustellen, daß es sich bei den Patentanträgen um eine Trivialität, eine bereits bekannte Erfindung oder schlicht um ein nach dem EPÜ, Art 52 nicht patentierbares Computerprogramm, eine Geschäftsidee oder wissenschafliche Methode handelte.

So wurden durch das Europäische Patentamt z. B. Patente auf Mulititasking (1995) oder Aufruf von Programmen durch Webserver (darunter fällt z. B. jedwede Generierung dynamischer Webinhalte), erteilt.
Sollte die Abstimmung im Europäischen Parlament zugunsten der Einführung von Logikpatenten ausfallen, werden diese Patente alle im Nachhinein rechtsgültig und einklagbar.

Vom ursprünglichen Gedanken des Patentwesens, die Investitionen von Erfindern zu schützen, diese dabei der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und so die Innovation zu fördern ist nicht viel geblieben. Investition in neue Ideen und Produkte ist gefährlich geworden, da auf so viele Trivialitäten oder ungenaue Ansprüche Patente erteilt wurden, daß jede Neuentwicklung zum Gang durchs Minenfeld der patentierten Verfahren und Algorithmen wird, die die Existenz gerade eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens bedrohen kann. Innovationen und die damit verbundenen Investitionen werden zwar geschützt, sollten sie es zum Patentstatus geschafft haben, aber allein die Tätigung der Investition in Neuentwicklungen werden zum unkalkulierbaren Risiko.

Es steht ein grundlegender Wandel an, den das Patentwesen erfahren würde, sollten Logikpatente eingeführt werden: es werden nicht mehr nur spezielle Problemlösungen patentierbar sein sondern die Probleme selbst. Das o. g. Beispiel des Patentes auf dynamisch erzeugte Webinhalte verdeutlicht dies: nicht die spezielle Problemlösung, z. B. das CGI-Verfahren, ist patentiert, sondern alle Verfahren, die das Problem lösen oder im Zeitraum der Patentgültigkeit lösen werden, also auch noch nicht entwickelte Verfahren. Der Patentinhaber hat mithin ein Monopol auf das Problem.

Die Patentierbarkeit von nicht technischen Inhalten, wie Algorithmen, auszuweiten wäre nicht nur ein massiver Wandel im Verständnis des Patentwesens, sondern hätte auch auch negative Konsequenzen auf die Wissenschaft. So würde sich ein Forscher, dessen Tätigkeitsfeld nicht technisch ist, beispielsweise ein Mathematiker, ständig der Gefahr aussetzen, einen Patentbruch zu begehen, da er sich mit Problemen und deren Lösungen befaßt, die möglicherweise patentiert sind.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich keine kostspieligen Patentanmeldungen und die dazugehörigen Patentabteilungen leisten können, werden nicht in der Lage sein, sich an kommenden Patentschlachten zu beteiligen und daher weitgehend abgeschreckt, eigene innovative Produkte zur Marktreife zu entwickeln. In einem stark von KMU geprägten IT-Umfeld, wie in Europa, würde sich eine Einführung von Softwarepatenten standortschädigend auswirken. Ein Konzentrationsprozeß mit entsprechender Abschwächung des Wettbewerbes wäre die Folge.

Es ist zu befürchten, daß sich die geplante Regelung besonders negativ auf die Entwicklung offener Standardards freier Software haben wird. Open-Source-Entwickler haben im allgemeinen nicht den finanziellen Hintergrund, sich persönlich gegen Klagen von Patentinhabern zu wappnen. Die Motivation, Software zu entwickeln und weitgehend kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wird stark sinken, sollten durch das geplante neue Patentrecht gewaltige finanzielle Risiken für die Entwickler entstehen. Und solche werden entstehen, sollte der Entwurf vom Parlament angenommen werden. Eine ganze Branche, die auf dem Einsatz von und der Beratung zu freier Software entstanden ist, droht unterzugehen.
Dem Ziel des Patentwesens, Geheimhaltung von Innovationen zu verhindern, wird somit entgegengewirkt.

Die derzeit - als einer der wenigen im IT-Bereich boomenden - Sicherheitsbranche wird als einer der ersten die Nachteile des neuen Rechtes zu spüren bekommen. Die meisten guten Sicherheitslösungen basieren auf freier Software, die durch ihren Charakter des offenen Quelltextes und der immens hohen Anzahl von Entwicklern und Testern unschätzbare Qualitäten in Punkto Zuverlässigkeit und Sicherheit bietet und zudem jederzeit an spezielle Anforderungen angepaßt werden kann. Es ist zu erwarten, dass der Einsatz erfahrungsgemäß unsicherer, proprietärer gegenüber standardisierten Technologien zunimmt.

Fazit
Es sieht so aus, als ob die EU einen Fehler, den die USA in den 1980er Jahren gemacht haben und der sich derzeit noch als Standortvorteil für Europa auswirkt, in größerem Ausmaß nachmacht, sollte der Richtlinienentwurf, Logikpatente zu legalisieren, angenommen werden.

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(og)

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