[iPatente] Sicherheit in der Informationstechnologie und Patentschutz für Software-Produkte
(2000-12-20 12:29:34+00)
Quelle:
http://www.sicherheit-im-internet.de/download/Kurzgutachten-Software-patente.pdf
Die Forschungsgruppe Internet Governance um Prof. Dr. iur. Lutterberk, Technische Universität Berlin, erstellte im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Studie über den Zusammenhang zwischen Patentschutz und für Software-Produkte und die Sicherheit in der Informationstechnologie.
Dabei gelangt die Forschungsgruppe unter andrem zu folgenden Ergebnissen:
- "Die künftige Patentpolitik muss eine angemessene Balance zwischen Patentrecht, Urheberrecht und vor allem dem Verfassungsrecht herstellen. Wo dieser Zusammenhang übersehen wird, besteht die Gefahr, dass der Kern der künftigen Informationsgesellschaft ökonomisch fehlgesteuert wird."
- "Das überkommene Patentsystem begünstigt Großunternehmen. Die Politik muss das wettbewerbsrechtliche Umfeld so gestalten, dass kleine und mittlere Unternehmen eine faire Chance haben, am Wettbewerb teilzuhaben."
- "Das in Deutschland und Europa vorhandene kreative Potential an "Open Source"-Entwicklern stellt einen schützenswerten Standortvorteil im Bereich der IT-Industrie dar. Softwareentwicklung im "Open Source"-Prozeß trägt der Struktur der IT-Industrie in Europa viele kleine und mittlere Unternehmen ohne Markführerschaft, erheblicher Mangel an ausgebildeten Fachleuten optimal Rechnung und sollte umfassend gefördert werden."
- "Ein zukünftiger (Patent)Schutz für «computer-implementierte bzw. computer-implementierbare Erfindungen» muss die Belange der IT-Sicherheit angemessen berücksichtigen. Das volkswirtschaftliche Interesse an prüfbar sicherer, d.h. quellenoffener Software darf nicht durch bloßen Verweis auf die rechtliche Systematik vernachlässigt werden."
- "Der Umgang mit dem Quelltext von Computerprogrammen muss patentrechtlich privilegiert werden. Das Herstellen, Anbieten, in Verkehr bringen, Besitzen oder Einführen des Quelltextes eines Computerprogrammes in seiner jeweiligen Ausdrucksform muss vom Patentschutz ausgenommen werden. (Quelltextprivileg)"
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