[DV-Recht] Zugangserschwerungsgesetz passiert Bundesrat
(2009-07-10 14:45:38.859676+00)
Quelle:
http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/860-sitzung/to-node.html?__nnn=true
Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (aka Zugangserschwerungsgesetz, abgekürzt ZugErschwG) ist in der 860. Plenarsitzung des Bundesrates nach kurzer Aussprache durchgewunken worden.
Inhalt
- Das Zugangserschwerungsgesetz
- Betroffene Systeme
- Einspruchsgesetz
- Das Gesetz passiert den Bundesrat
- Verstoß
Das Zugangserschwerungsgesetz
Am 2009-06-18 hat der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen, nach dem künftig alle Diensteanbieter, die den Zugang zum Internet für mindestens 10.000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte bereitstellen, Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs zu bekannten, jedoch noch nicht abgeschalteten, Angeboten kinderpornographischen Inhalts ergreifen müssen. Universitäten und Behörden, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen diese Maßnahmen ebenfalls umsetzen (siehe auch: RUS-CERT-1543)
Die zu sperrenden Angebote werden dabei in einer Sperrliste vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt, und sind dort von den Diensteanbietern abzuholen. Spätestens sechs Stunden nach einer Aktualisierung der Sperrliste, die beim BKA täglich erfolgen soll, müssen die Änderungen in der lokalen Sperrimplementierung umgesetzt sein. Darüberhinaus ist dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Statistik über die Zugriffe auf die gesperrten Seiten zur Verfügung zu stellen.
Einspruchsgesetz
Das Zugangserschwerungsgesetz ist ein Einspruchsgesetz und ging daher durch den Bundesrat, ohne dass ihm mehrheitlich hätte zugestimmt werden müssen.
Das Gesetz passiert den Bundesrat
In der 860. Sitzung des Bundesrates wurde das Zugangserschwerungsgesetz nach kurzer Aussprache am 2009-07-10 durchgewunken. Nun muss es noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt es in Kraft.
Verstoß
Frühestens sechs Monate nach der Verkündung können gegen Einrichtungen, Firmen und Organisationen, die den oben genannten Voraussetzungen entsprechen und die Vorschriften nicht beachten, Bußgelder bis 50.000,-- verhängt werden.
(og)Weitere Artikel zu diesem Thema:
- [DV-Recht] Auch Hochschulen und Behörden müssen die Kinderporno-Sperre umsetzen (2009-06-24)
Am 2009-06-18 hat der Bundestag das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen, das allen Diensteanbietern mit mehr als 10.000 Benutzern unter Androhung einer Geldbuße die Sperrung von durch das BKA in einer Sperrliste zur Verfügung gestellten Adressen auferlegt. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf vom 2009-05-05 müssen auch Hochschulen diese Auflagen gegebenenfalls erfüllen und die Sperrung implementieren.
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