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Meldung Nr: RUS-CERT-1723

[DV-Recht] US-Gericht verfügt Durchsuchung eines E-Mail-Kontos auf einem Microsoft-Server in Irland
(2014-04-28 09:41:25.478069+00)

Quelle: http://www.reuters.com/article/2014/04/25/us-usa-tech-warrants-idUSBREA3O24P20140425

Ein US-amerikanischer Bundesrichter hat einen Durchsuchungsbefehl für ein E-Mailkonto bei Microsoft erlassen, dessen Daten auf einem Server in Irland liegen. Damit wird die Auffassung der amerikanischen Behörden zementiert, dass die Daten nicht den Rechtsvorschriften des Landes, in denen sie sich befinden (also hier denen Irlands bzw. der EU), sondern den US-amerikanischen unterliegen. Zwar will Microsoft nach eigenem Bekunden gegen diesen Beschluss eine Revision beantragen, dieser werden jedoch wenig Chancen eingeräumt. Dies bedeutet, dass alle Daten, die sich auf Servern US-amerikanischer Firmen befinden, egal wo diese stehen, im direkten Zugriff US-amerikanischer Behörden liegen. Bei der Nutzung solcher Dienste ist daher immer dieser Aspekt zu beachten. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn lokale Rechtsvorschriften zum Schutz der Daten oder Geheimhaltungspflichten (z.B. im Rahmen von Projekten) zu beachten sind.

(og)

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